Falsche FensterVermieter muss für Schimmelbildung zahlen
Wenn es in einem Mietshaus nach dem Einbau von
Isolierglas-Fenstern zu Feuchtigkeitsschäden in der Außenwand kommt, muss der Vermieter
dafür aufkommen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor, auf die
der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hinweist. Grundsätzlich sei es Sache des
Vermieters, beim Einbau neuer Fenster die nötigen Vorkehrungen gegen solche Schäden zu
treffen. Er sei daher auch zur Sanierung verpflichtet. Der Mieter könne dagegen die Miete
mindern. Zu Feuchtigkeitsschäden wie Schimmelpilzen könne es kommen, weil durch den
nachträglichen Einbau der besonders dichten Fenster das Gesamtgefüge der Wärmedämmung
des Hauses verändert wird. Ältere Bauteile mit einer geringeren Isolierung passten oft
nicht zu den neuen Fenstern, so der DMB. Der so genannte Taupunkt könne sich in die
schlechter isolierte Außenwand verlagern. Als Folge könnten sich Feuchtigkeit und
Schimmelpilze bilden.
Landgericht Berlin, Aktenzeichen: 64 S 320/99.
aus: Wiesbadener Kurier, 30.01.2003