Falsche Fenster

Vermieter muss für Schimmelbildung zahlen

Wenn es in einem Mietshaus nach dem Einbau von Isolierglas-Fenstern zu Feuchtigkeitsschäden in der Außenwand kommt, muss der Vermieter dafür aufkommen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor, auf die der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hinweist. Grundsätzlich sei es Sache des Vermieters, beim Einbau neuer Fenster die nötigen Vorkehrungen gegen solche Schäden zu treffen. Er sei daher auch zur Sanierung verpflichtet. Der Mieter könne dagegen die Miete mindern. Zu Feuchtigkeitsschäden wie Schimmelpilzen könne es kommen, weil durch den nachträglichen Einbau der besonders dichten Fenster das Gesamtgefüge der Wärmedämmung des Hauses verändert wird. Ältere Bauteile mit einer geringeren Isolierung passten oft nicht zu den neuen Fenstern, so der DMB. Der so genannte Taupunkt könne sich in die schlechter isolierte Außenwand verlagern. Als Folge könnten sich Feuchtigkeit und Schimmelpilze bilden.

Landgericht Berlin, Aktenzeichen: 64 S 320/99.

aus: Wiesbadener Kurier, 30.01.2003

 

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