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Was ist "Luftdichtheit" Die 7 guten Gründe für Luftdichtheit nach der Wärmeschutzverordnung :
Aufgrund dieser klaren Vorteile wird bei geförderten NEH-Vorhaben in der Regel eine Luftdichtheitsprüfung verlangt, um z.B. mängelhafte Ausführung nachzubessern. Ein normgerechter Wert wird vom Prüfer in einem Zertifikat bestätigt. Zusätzlich kann nach WSVO eine normgerechte Luftdichtheit in den u.a. von der "Gesellschaft zur rationellen Energieverwendung" (GRE) mit öffentlicher Förderung propagierten "Energiepaß für Gebäude" übernommen werden. Dieser gilt als Qualitätsmerkmal für energiesparende Bauweise und entsprechend niedrige Heizkosten. Ähnliche Ansätze zur Förderung der Energieeinsparung unter Einbeziehung der Luftdichtheits-prüfung gab und gibt es von Seiten einiger Städte, Gemeinden, Stadtwerken, überregionalen Energieversorgern und auch TÜVs sowie als weltweit beachtetes permanentes Demonstrationprojekt "Passivhaussiedlung Hannover-Kronsberg" anläßlich der EXPO 2000.
Quelle : Impuls-Programm Hessen Ihren tatsächlichen jährlichen Heizenergieverbrauch [in kWh] und den Preis können Sie der Abrechnung Ihres Energieversorgers entnehmen und so das Einsparpotenzial errechnen.
Umwelt- und energiepolitische Zielsetzung der WSVO `95 Seit dem ersten Ölpreisschock 1973 hat sich nach und nach in Mitteleuropa eine deutliche Bewußtseinsänderung durchgesetzt, die immer stärker von der vorher ungebremsten Verschwendung von Heizenergie im Gebäudebestand hin zu einem sparsameren Umgang lenken will, d.h. bei Neubauten in Richtung Niedrigenergiehaus-Standard. In der bereits zeitlich längst überfälligen "Energiesparverordnung 2000" soll der NEH-Standard bei Neubauten zur Regelbauweise erhoben werden. Tatsächlich beträgt das heute bei Neubauten nach WSVO 95 mit etwas höheren Baukosten realisierbare Einsparpotenzial an Heizenergie über 85 % gegenüber dem Stand von vor 1973. Mit der zuletzt 1995 verschärften Fassung der Wärmeschutzverordnung wurde in der BRD mit jahrzehntelanger Verspätung und erst teilweise das nachvollzogen, was in Nachbarländern z.B. der Schweiz und Schweden aus Umweltschutzgründen schon seit Jahren Standard ist. Neben der vorangegangenen erheblichen Absenkung der Transmissionswärmeverluste durch Doppel-Verglasungen und dichtere Fensterrahmen sowie durch eine verstärkte Dämmung der Wände als erste und zweite Maßnahme betrifft das jetzt als dritten integrierten Schritt auch die Luftdichtheit der gesamten Gebäudehülle. Seit der ersten Ölkrise 1973 konnte so schrittweise für normgerecht geplante und ausgeführte Neubauten der auf den m²-Wohnfläche pro Jahr bezogenen Heizenergie-verbrauch von seinerzeit über 250 [kWh/m²a] auf 80 [kWh/m²a] nach WSVO ´95 gesenkt werden. Künftig soll er für "Niedrigenergiehäuser" (NEH) nach der "Energiesparverordnung 2000" auf 30 [kWh/m²a] abgesenkt werden. Um die nach der Wärmebedarfsberechnung jetzt noch zulässigen Verbrauchswerte der WSVO´95 nochmals um 50 % oder mehr unterschreiten und damit den Bereich des NEH-Standards (der letztlich erst beim "Passiv-" bzw "Null-Energiehaus" endet) überhaupt erreichen zu können, ist eine "luftdichte" Gebäudehülle zwingend erforderlich. "Luftdicht" bedeutet hier nicht absolut dicht (wie z.B. eine Konservendose) sondern meint, dass eine gewisse restliche Undichtigkeit normseitig durchaus toleriert wird.
Grundlage der geforderten Luftdichtheit ( § 4 im Wortlaut )* (1) "Soweit die wärmeübertragende Umfassungsfläche durch Verschalungen oder durch gestoßenene, überlappende sowie plattenartige Bauteile gebildet wird, ist eine luftundurchlässige Schicht über die gesamte Fläche einzubauen, falls nicht auf andere Weise eine entsprechende Dichtheit sichergestellt ist." (2) Die Fugendurchlaßkoeffizienten der außenliegenden Fenster, Fenstertüren ... und Außentüren von beheizten Räumen dürfen die ... genannten Werte nicht überschreiten. (3) "Die sonstigen Fugen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche müssen entsprechend dem Stand der Technik dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet sein." (4) Soweit es im Einzelfall erforderlich wird zu überprüfen, ob die Anforderungen der Absätze 1 bis 3 erfüllt sind, ... erfolgt diese Überprüfung nach den (im Bundesanzeiger bekannt gemachten) allgemein anerkannten Regeln der Technik. ______________ * Literatur : H. Ehm : WSVO `95 - Der Weg zu Niedrigenergiehäusern (ISBN 3-7625-3171-4, Bauverlag, Wiesbaden 1995). -Der "offizielle Kommentar des Vaters der WSVO `95"-
Der diesbezügliche Stand der Technik, Planungs- und Ausführungsempfehlungen werden üblicherweise nicht vom Gesetzgeber allein formuliert, sondern aus nationalen oder auch internationalen technischen Normen (mit zeitlicher Verzögerung) übernommen und mit einem juristischen Rahmen und Verweisen zu einer Verordnung ausgestaltet. In Verbindung mit der Anhörung und den Einsprüchen von Fachverbänden kann dieser Vorgang sich über Jahre, Legislaturperioden und wechselnde ministerielle Zuständigkeiten hinziehen, so dass die ursprüngliche Absicht oft nicht mehr durchgängig vorhanden und/oder zumindest verwässert ist. Bzgl. "Dichtheit" nach § 4 WSVO`95 ist technische Grundlage die als Kern seit 1977 existierende DIN 4108, der als Teil 7 (vom November 1996) ein selbständiges Blatt zur Luftdichtheit mit 12 (!) normativen Verweisen angefügt wurde. Dieses wurde im Bundesanzeiger (BA Nr. 140, Seite 10.885 am 31.07.98) mit den Richtwerten zur Luftdichtheit veröffentlicht und ist somit als Verordnung in Kraft. Aufgrund der vielen Querverweise auf andere Normen erscheint die Luftdichtheit als eine zusätzliche Anforderung an das Gebäude. Neben der Luftdichtheit müssen demnach auch alle anderen älteren Anforderungen erfüllt werden, insbesondere auch der Brand-, Schall- und Feuchteschutz. Andererseits ist durchaus erwünscht, freiwillig mehr zu tun als in der DIN 4108-7 gefordert. Eine Prüfung hat nach dem in der ISO 9972 : 1996 festgelegten Differenzdruck-Verfahren mittels Blower-Door bei einem Prüfdruck von + 50 Pa zu erfolgen. Für die (volumenbezogene) Luftwechselzahl n50 [1/h] sowie die (flächenbezogene) Luftwechselzahl w50 [m³/m² h] werden in Teil 7 einzuhaltende Richtwerte vorgegeben. Die Verordnung verwendet den Begriff "Niedrigenergiehaus" (NEH) nicht sondern unterscheidet zwischen Gebäuden mit natürlicher Lüftung und Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen, wozu auch einfache Abluftanlagen zählen. Häufig sind jedoch bereits in NEH Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung vorgesehen. Passivhäuser sind ohne raumlufttechnische Anlagen überhaupt nicht zu realisieren. Hierfür empfiehlt das Passivhaus-Institut (Darmstadt) folgerichtig eine höhere Dichtigkeit. In der Veröffentlichung des Teils 7 im Bundesanzeiger (BA) wird gleichzeitig im Vorspann für raumluft- technische Anlagen "unter Berücksichtigung baupraktischer Toleranzen" ein (verschlechternder) Zuschlag auf die ursprünglichen diesbezüglichen Richtwerte eingeräumt. In dem Entwurf einer europäischen Prüfnorm prEN 13.829 werden weitere Einzelheiten für die praktische Durchführung der Luftdichtheitsprüfung festgelegt. So kann die Gebäudehülle -je nach Fragestellung- wahlweise im Herstellungs- oder Nutzungszustand geprüft werden. (Der Unterschied liegt in der Einbeziehung der nutzungsbedingten Öffnungen und deren Verschlüsse, z.B. Küchen- oder Badentlüftung) Ferner kann die Prüfung auch für Teile eines Gebäudes durchgeführt werden, d.h. in einem MFH können die Luftwechselzahlen für einzelne Wohnungen bestimmt werden, sinngemäß z.B. in einem EFH separat für EG und OG.
Zusätzliche Bemerkungen und Erläuterungen. Aus hygienischen Gründen ist ein Mindest-Luftwechsel von etwa 0,6 pro Stunde erforderlich, bei großen umbauten Räumen und geringer Personenzahl ist auch weniger praktisch noch ausreichend. Die Befürchtung, man könne in einem nach Norm luftdichten Haus ersticken, ist unbegründet. Ebenso ist die noch aus der Zeit der Einzelofen-Heizung stammende Ansicht, ein Haus müsse "atmen" können, also die Verbrennungsluft durch Ritzen hereinziehen können, heute nicht mehr zutreffend. Der Betrieb offener Kamine ist nur mit einer ausreichenden eigenen Verbrennungsluftzufuhr gestattet. Der tatsächliche Luftwechsel eines Hauses bei Normaldruck hängt von den örtlichen Gegebenheiten z.B. der Windexposition ab und ist rechnerisch nicht exakt zu bestimmen. Erfahrungsgemäß liegt der Luftwechsel im Jahresmittel bei etwa 10 bis 30 % des Prüfwertes.
Die für ein NEH anzuwendende Kennzahl richtet sich nach der Art seiner Lüftung. Bei geplanter guter Dämmung, d.h. nur noch geringen Transmissionswärmeverlusten, können mit den bei Fensterlüftung normseitig noch zulässigen Luftwechselzahlen die Lüftungswärmeverluste bereits überwiegen, so dass hier die freiwillige Einhaltung der ursprünglichen Richtwerte empfohlen wird. In einem beheizten Gebäude, insbesondere wenn es über 3 oder 4 Geschosse offen ist, stellt sich aufgrund des thermischen Auftriebs der Luft immer eine natürliche Druckdifferenz oben ./. unten ein, die etwa +5 Pa und bei Hanglagen auch mehr betragen kann. (Einbau des Blower-Doors im EG.) Dadurch kann es durch Fugen oder sonstige Unterbrechungen in der luftdichtenden Schicht -wenn diese gleichzeitig auch die Funktion der Dampfsperre/Dampfbremse hat- z.B. im ausgebauten Dach zu einem permanenten konvektiven Einströmen von Innenluft in die Wärmedämmung kommen. Dieser konvektive Eintrag von Wasserdampf durch Fugen ist um ein Vielfaches höher als der diffusionsbedingte Anteil durch eine luftdichte Dampfbremse/-sperre und kann -wenn er nicht sicher nach draußen abgeführt wird und in der Konstruktion kondensiert- zu Schäden führen. © Autor: Dr. Herbert Specht
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